Bereits das Alte Testament behandelte dieses Thema vor über
2000 Jahren
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Im dritten Buch Mose, Kapitel 14 Vers 33 bis 57 findet sich:
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• „Gesetz über den Aussatz an Häusern“
• Wenn an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die
tiefer aussehen als sonst die Wand,
so soll der Priester das Haus für sieben Tage verschließen. Wenn er
wiederkommt und sieht, dass der
Ausschlag weitergefressen hat, so soll er die Steine ausbrechen lassen,
an denen der Ausschlag ist,
und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. Das Haus soll man
innen ringsherum abschaben
und den Lehm an einen unreinen Ort schütten andere Steine nehmen und
statt jener einsetzen
andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.“